Teilnahmebedingungen
Jede/r Versicherte der BKK PwC kann mitmachen. Lassen Sie sich einfach erfüllte Voraussetzungen im Bonusheft bestätigen.
Erfüllte Voraussetzungen bestätigen lassen
Die durchgeführten Maßnahmen werden durch Bestätigung des Leistungserbringers nachgewiesen. Lassen Sie sich die jeweils erfüllten Voraussetzungen im Bonusheft bestätigen. Selbstverständlich erkennen wir auch entsprechende andere Nachweise an. Die Kosten für den Nachweis werden nicht von uns erstattet.
Nur das aktuelle Bonusjahr zählt
In jedem Feld kann nur eine Voraussetzung, die im aktuellen Bonusjahr erfüllt wurde, nachgewiesen werden. Voraussetzungen aus Vorjahren werden nicht angerechnet. Der Übertrag von Gesundheitsleistungen bzw. des Gesundheitskontos auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich.
Beim Gesundheitskonto: Rechnungen einreichen
Die einmal getroffene Wahl Geldbonus oder Gesundheitskonto ist für das Bonusjahr bindend. Wählen Sie das Gesundheitskonto, reichen Sie uns bitte entsprechende Rechnungen aus dem Bonusjahr als Nachweis für die verauslagten Kosten ein. Der Anspruch auf Auszahlungen vom Gesundheitskonto entsteht erst nach Vorlage entsprechender Belege. Es wird die tatsächliche Aufwendung erstattet.
Wichtig: Einreichung bis 31.3. des Folgejahres
Bitte reichen Sie Ihr Bonusheft zusammen mit den Rechnungen bis spätestens 31. März des Folgejahres ein. Auf diese Weise können wir alle Voraussetzungen genau zuordnen und Ihnen die auf Ihrem Gesundheitskonto gutgeschriebenen Bonusbeträge schnellstmöglich auszahlen. Mit Einreichung bzw. Antrag auf Bonusgewährung erklären Sie Ihre abschließende Teilnahme für das Bonusjahr.
Bonusheft JUMP plus
Farbig beidseitig ausdrucken, tatsächliche Größe, Papierformat DIN A4 hoch, an langer Kante spiegeln!
Veröffentlicht am: 04.03.2021 - Zuletzt geändert am: 19.01.2022