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Jede/r Versicherte der BKK PwC kann mitmachen. Lassen Sie sich einfach erfüllte Voraussetzungen formlos bestätigen.

Erfüllte Voraussetzungen bestätigen lassen

Die durchgeführten Maßnahmen werden durch Bestätigung des Leistungserbringers nachgewiesen. Die Kosten für den Nachweis werden nicht von uns erstattet.

Nur das aktuelle Bonusjahr zählt

Für jeden Bereich kann nur eine Voraussetzung, die im aktuellen Bonusjahr erfüllt wurde, nachgewiesen werden. Voraussetzungen aus Vorjahren werden nicht angerechnet. Der Übertrag von Gesundheitsleistungen bzw. des Gesundheitskontos auf andere Versicherte oder in das Folgejahr ist nicht möglich.

Beim Gesundheitskonto: Rechnungen einreichen

Die einmal getroffene Wahl Geldbonus oder Gesundheitskonto ist für das Bonusjahr bindend. Wählen Sie das Gesundheitskonto, reichen Sie uns bitte entsprechende Rechnungen aus dem Bonusjahr als Nachweis für die verauslagten Kosten ein. Der Anspruch auf Auszahlungen vom Gesundheitskonto entsteht erst nach Vorlage entsprechender Belege. Es wird die tatsächliche Aufwendung erstattet.

Wichtig: Einreichung bis 31.3. des Folgejahres

Bitte laden Sie die Nachweise zusammen mit den Rechnungen bis spätestens 31. März des Folgejahres hoch. Auf diese Weise können wir alle Voraussetzungen genau zuordnen und Ihnen die auf Ihrem Gesundheitskonto gutgeschriebenen Bonusbeträge schnellstmöglich auszahlen. Mit Einreichung bzw. Antrag auf Bonusgewährung erklären Sie Ihre abschließende Teilnahme für das Bonusjahr. Nach dem 31. März des Folgejahres ist eine Bonusauszahlung nicht mehr möglich.

Veröffentlicht am: 04.03.2021 - Zuletzt geändert am: 09.04.2024